Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zuletzt aktualisiert: 15. Mai 2025 · In Kraft ab: 15. Mai 2025
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehung zwischen Chronara (nachfolgend «wir» oder «Chronara») und den Personen, die unsere Uhrenservices in Anspruch nehmen (nachfolgend «Auftraggeber»). Mit der Auftragserteilung erkennen Sie diese Bedingungen an.
Begriffsbestimmungen
«Chronara» / «wir»
Chronara, Marktgasse 19, 3011 Bern – Betreiber des Uhrenatelier.
«Auftraggeber»
Jede natürliche oder juristische Person, die einen Serviceauftrag erteilt.
«Auftrag»
Der schriftlich oder mündlich vereinbarte Uhrenservice gemäss Eingangsprotokoll.
«Werk»
Das nach Auftragsabschluss zurückgegebene, servicierte Zeitmesser-Objekt.
Geltungsbereich und Vertragsschluss
Diese AGB gelten für alle Serviceleistungen, die Chronara erbringt. Sie gelten sowohl für Aufträge, die in unserem Atelier erteilt werden, als auch für solche, die über unsere Website oder telefonisch eingeleitet werden.
Auftraggeber müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und rechtlich in der Lage sein, verbindliche Vereinbarungen einzugehen. Die persönliche Abgabe der Uhr im Atelier oder die schriftliche Auftragsbestätigung stellt den Vertragsschluss dar.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben nur Gültigkeit, wenn Chronara ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Leistungsbeschreibung
Chronara bietet folgende Hauptdienstleistungen an:
Gangregulierung (SVC-01)
CHF 110Messung und Einstellung des Gangs auf der Präzisionsmaschine in mehreren Lagen. Geeignet für Uhren, die vor- oder nachgehen, sonst jedoch in technisch gutem Zustand sind. Dem Auftraggeber wird ein Vor-/Nachher-Messblatt ausgehändigt.
Wasserdichtigkeitsservice (SVC-02)
CHF 450Austausch der Dichtungen, Neusetzen des Gehäusebodens und Druckprüfung, soweit die Gehäusekonstruktion dies erlaubt. Alle Schritte werden protokolliert. Allfällige Einschränkungen der Prüfbarkeit werden vorab mitgeteilt.
Vintage-Uhrenpflege (SVC-03)
CHF 960Sorgfältige Reinigung, Schmierung und ggf. Ersatz verschlissener Teile älterer mechanischer Werke. Umfang, Teile und Zeitplan werden vor Beginn schriftlich vereinbart. Geeignet für geerbte oder sammelwürdige Stücke.
Die angegebenen Preise sind Grundtarife. Abweichungen sind möglich, wenn nach Beginn der Arbeit unvorhergesehene technische Befunde festgestellt werden. Solche Abweichungen werden dem Auftraggeber vor Weiterführung der Arbeit mitgeteilt.
Auftragsabwicklung und Eingangsprotokoll
Bei Auftragserteilung wird ein Eingangsprotokoll erstellt, das folgende Angaben enthält:
- —Beschreibung des Zeitmessers (Marke, Modell, Seriennummer)
- —Sichtbarer Zustand bei Übernahme (Kratzer, fehlende Teile etc.)
- —Vereinbarter Serviceumfang und Kostenrahmen
- —Geschätzte Fertigstellungszeit
Beide Parteien erhalten eine Kopie des Protokolls. Änderungen am vereinbarten Umfang bedürfen der schriftlichen Bestätigung beider Parteien.
Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inkl. Mehrwertsteuer. Die Bezahlung erfolgt bei Abholung des Werkes. Folgende Zahlungsmittel werden akzeptiert:
- Debit- und Kreditkarten (Visa, Mastercard)
- Banküberweisung (vor Abholung)
- Barzahlung in CHF
Nicht abgeholte und nicht bezahlte Werke werden nach schriftlicher Mahnung und einer Frist von 90 Tagen eingelagert. Die Lagerkosten gehen zulasten des Auftraggebers. Nach 12 Monaten behält sich Chronara das Recht vor, den aufgelaufenen Betrag gerichtlich geltend zu machen.
Stornierungen eines Auftrags nach Beginn der Arbeit können eine Bearbeitungsgebühr nach dem effektiven Aufwand nach sich ziehen.
Abholung und Übergabe des Werkes
Die Abholung des fertiggestellten Werkes erfolgt persönlich im Atelier gegen Vorlage des Eingangsprotokolls und nach vollständiger Bezahlung. Öffnungszeiten: Mo–Fr 09:00–18:00, Sa 10:00–15:00.
Wünscht der Auftraggeber den Versand, trägt er die Versandkosten sowie das Transportrisiko. Chronara verpackt das Werk sorgfältig, übernimmt jedoch keine Haftung für Transportschäden nach der Übergabe an den Versanddienstleister.
Sorgfaltspflicht und Aufbewahrung
Chronara behandelt anvertraute Zeitmesser mit der dem Objekt und dem Auftrag entsprechenden Sorgfalt. Die Werke werden in gesicherten Räumlichkeiten aufbewahrt. Auftraggeber werden gebeten, bei der Abgabe auf besondere Eigenschaften oder bekannte Schwachstellen hinzuweisen.
Chronara ist berechtigt, für spezifische Arbeitsschritte geeignete Fachbetriebe beizuziehen, informiert den Auftraggeber darüber und stellt sicher, dass diese Betriebe vergleichbare Sorgfaltsmassstäbe einhalten.
Haftungsbeschränkung
Chronara haftet für Schäden, die durch nachweislich grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind. Für Schäden, die bei der Bearbeitung an bereits vorgeschädigten oder versteckten Mängeln behafteten Teilen entstehen, übernimmt Chronara keine Haftung, sofern diese Mängel bei der Eingangsinspektion nicht erkennbar waren.
Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Im Fall höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Brand, Diebstahl trotz angemessener Sicherheitsmassnahmen) ist die Haftung auf den Versicherungsschutz begrenzt.
Hinweis: Diese Klausel berührt nicht die zwingenden gesetzlichen Haftungsregeln nach Schweizer Obligationenrecht (OR).
Geistiges Eigentum
Alle Inhalte der Website von Chronara – Texte, Bilder, Grafiken und Logos – sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Nutzung ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung ist nicht gestattet. Serviceprotokolle und Messberichte, die Chronara erstellt, dürfen vom Auftraggeber für persönliche Zwecke genutzt werden.
Auftragsrückzug und Beendigung
Der Auftraggeber kann einen Auftrag vor Beginn der Arbeiten schriftlich zurückziehen, ohne Kosten zu tragen. Nach Beginn der Arbeiten werden die bis dahin erbrachten Leistungen nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Chronara kann einen Auftrag zurückgeben, wenn sich bei der Inspektion herausstellt, dass der Serviceumfang den vereinbarten Rahmen erheblich überschreitet oder die technische Durchführbarkeit nicht gegeben ist. In diesem Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.
Streitbeilegung und anwendbares Recht
Bei Unstimmigkeiten bemühen sich beide Parteien zunächst um eine einvernehmliche Lösung. Wenden Sie sich dazu bitte an [email protected]. Wir sind bestrebt, Anliegen innerhalb von 14 Werktagen zu klären.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht, insbesondere das Schweizerische Obligationenrecht (OR). Gerichtsstand ist Bern, Schweiz. Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen am Wohnsitz des Auftraggebers bleiben vorbehalten.
Allgemeine Bestimmungen
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Gesamte Vereinbarung: Diese AGB, ergänzt durch das individuelle Eingangsprotokoll, stellen die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
Änderungen: Änderungen dieser AGB werden auf unserer Website veröffentlicht und gelten für Aufträge, die nach dem Veröffentlichungsdatum erteilt werden.
Abtretung: Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte übertragen werden.
Kontakt
Für Fragen zu diesen AGB oder zu einem laufenden Auftrag:
Marktgasse 19
3011 Bern, Schweiz
Mo–Fr 09:00–18:00
Sa 10:00–15:00